{"id":237,"date":"2015-07-15T13:24:30","date_gmt":"2015-07-15T13:24:30","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress3\/?p=237"},"modified":"2016-11-01T16:30:54","modified_gmt":"2016-11-01T16:30:54","slug":"this-is-a-test","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/this-is-a-test\/","title":{"rendered":"Gerichtsverhandlung"},"content":{"rendered":"<p>Am 18. Juni 2015 wurde folgender Strafbefehl wegen einer Aussage in einem Interview im ND gegen mich erlassen: &#8222;Sie werden angeklagt, in Berlin und an anderen Orten am 01.11.2014 eine in \u00a7 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannte rechtswidrige Tat, nachdem sie in strafbarer Weise versucht worden ist, in einer Weise, die geeignet ist den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren, \u00f6ffentlich gebilligt zu haben. [&#8230;] Vergehen, strafbar nach \u00a7 140 Ziffer 2 StGB [\u2026] Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wird gegen Sie eine Geldstrafe von 60 (sechzig) Tagess\u00e4tzen festgesetzt. Die H\u00f6he eines Tagessatzes betr\u00e4gt 50 (f\u00fcnfzig) \u20ac, die Geldstrafe insgesamt mithin 3.000,00 (dreitausend) \u20ac.&#8220; Die H\u00f6he eines Tagessatzes wurde in der Verhandlung am 22. September reduziert, an der Strafe an sich aber nichts ge\u00e4ndert. Wir machen weiter und gehen in Berufung. Die Verhandlung am 12. April 2016 wurde vertagt wegen fehlender Beweisaufnahme.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>Am 22. September wurde \u00f6ffentlich verhandelt:<\/p>\n<blockquote><p>Wir sind hier heute zusammen gekommen weil quasi auf Zuruf des deutlich rechtslastigen ehemaligen Generalbundesanwalts von Stahl die Staatsanwaltschaft angesprungen und der Staatsschutz eingeschaltet wurde. Es geht um einen Anschlag, der \u00fcber 20 Jahre zur\u00fcck liegt, die Tat selbst ist mittlerweile verj\u00e4hrt.<br \/>\nOhne auch nur die Spur eines Zweifels wurde die Beschuldigung gegen mich gebilligt, ein Strafbefehl ausgefertigt. Wieder einmal springt die deutsche Justiz der politischen Rechten hilfreich zur Seite. Die Verurteilung scheint nur noch eine Formalie.<br \/>\nEin Satz von mir, der eine historische Begebenheit erl\u00e4utert, wird herausgegriffen, in einen anderen Zusammenhang gesetzt und f\u00fcr politische Gesinnungsjustiz genutzt.<br \/>\nIch organisierte mich ab 1978 in der Antifa-Bewegung und propagierte eine avantgardistische Kunst, die permanent mit staatlicher Kriminalisierung konfrontiert war. Wer behauptet, in der BRD h\u00e4tte es kein Verbot antifaschistischer Kunst gegeben, ist ein L\u00fcgner und Ignorant. Etliche meiner Plakatmotive wurden kriminalisiert, Gem\u00e4lde von der Polizei beschlagnahmt, teilweise zerst\u00f6rt.<br \/>\nW\u00e4hrend dessen traten NS-T\u00e4ter \u00f6ffentlich in Traditionsverb\u00e4nden in Erscheinung, feierten ihre verbrecherische Vergangenheit und wurden von Politikern hofiert. Ich habe mich intensiv mit diesen \u201ealten Kameraden\u201c besch\u00e4ftigt und mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Traditionspropagandisten von Kolonialtruppen, Waffen-SS, Wehrmacht und wie sie alle hie\u00dfen, wegen der Vergehen angeklagt worden w\u00e4ren, die mir hier und heute vorgeworfen werden.<br \/>\nMittlerweile spielen solche Organisationen keine Rolle mehr, es handelte sich um eine historische Phase. Dass ich mich intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit besch\u00e4ftige, ist kein Geheimnis, wie mein letztes Buch \u201eAntifaschistische Aktion \u2013 Geschichte einer linksradikalen Bewegung\u201c zeigt. Dort ist auch die Zeit nach dem Anschluss der DDR an die BRD genauer beschrieben, als die rechtsradikale Gewalt in Deutschland eskalierte. Der Verfassungsschutzbericht des Bundes, der nicht f\u00fcr \u00fcbertriebene Statistiken in dieser Hinsicht bekannt ist, gab f\u00fcr 1992 allein 17 Todesopfer durch rechtsradikale Gewaltt\u00e4ter an, 1993 waren es 20 T\u00f6tungsdelikte. Gleichzeitig wurde die zur Rede stehende Zeitung im Rahmen der Berichterstattung \u00fcber rechtsextremistische Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht ausf\u00fchrlich behandelt. Die in ihr ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4ge enthielten nach Einsch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Mehr muss zur Charakterisierung dieses Blattes nicht ausgef\u00fchrt werden.<br \/>\nTats\u00e4chlich habe ich aber nicht in einem Pamphlet oder \u00f6ffentlichen Aufruf zu einer konkreten Tat aufgefordert oder Mord und Totschlag gehuldigt. Vielmehr habe ich in einem mehrst\u00fcndiges Gespr\u00e4ch mit der \u00dcberschrift \u201eAntifa hie\u00df Angriff\u201c, \u00fcber die antifaschistische Bewegung in der BRD lediglich eine Frage, die bereits vom anderen Interviewpartner beantwortet worden war, relativiert.<br \/>\nDie Parole \u201eDer Kampf geht weiter!\u201c, die in diesem Falle nicht anders als \u201eNie wieder Faschismus \u2013 nie wieder Krieg!\u201c zu verstehen ist, wird in einen militanten Aufruf umgedeutet, der aber in diesem Zusammenhang gar nicht gemeint sein kann. Ich habe lediglich ausgef\u00fchrt, dass es auch heute noch militante Antifas gibt. Das ist eine Feststellung, aus der eine Provokation und Aufforderung zu Straftaten phantasiert wird.<br \/>\nGeradezu absurd ist es, mir dar\u00fcber hinaus zu unterstellen, es sei meine Absicht gewesen, die Leserschaft des Neuen Deutschlands zu gewaltt\u00e4tigen Aktionen aufzustacheln.<br \/>\nDer Rechtsfriede wird nicht durch das freie Wort gest\u00f6rt, sondern durch politisch motivierte Gerichtsurteile gegen Antifaschisten. Wobei die H\u00f6he einer Verurteilung vollst\u00e4ndig egal ist. Es handelt sich hier um einen politischen Prozess.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Wir k\u00e4mpfen weiter.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 18. Juni 2015 wurde folgender Strafbefehl wegen einer Aussage in einem Interview im ND gegen mich erlassen: &#8222;Sie werden angeklagt, in Berlin und an anderen Orten am 01.11.2014 eine in \u00a7 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannte rechtswidrige Tat, nachdem sie in strafbarer Weise versucht worden ist, in einer Weise, die geeignet ist den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":3551,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16,14],"tags":[],"class_list":["post-237","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuell","category-hauptartikel"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=237"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3627,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/237\/revisions\/3627"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3551"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=237"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=237"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kunst-und-kampf.de\/WordPress_02\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}