Wann
27.04.17 – Beginn: 11:30 Uhr
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Am Anfang war eine Bemerkung in einem Interview, das sich am 1. November 2014 im ›Neuen Deutschland‹ abgedruckt fand. In einem Gespräch mit einem anderen Autor über zwei Bücher zum Thema Antifa in den 1980er Jahren führte ich aus: „Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel einen koordinierten Anschlag gegen die ›Junge Freiheit‹ 1994. Wenn man das liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen.“
Obwohl die Äußerung im Zusammenhang mit einer historischen Betrachtung fiel und die Tat selbst verjährt ist, denunzierte der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, gleichzeitig Rechtsvertreter des rechen Blattes, diese Äußerung bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Im September 2015 folgte ein Prozess und ich wurde wegen „Billigung einer Straftat“ zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Nach über einem Jahr kommt es nun zum Berufungsverfahren vor dem Landgericht.
Es geht um die Frage, ob die Bezugnahme auf einen längst verjährten Anschlag strafbar ist, – und damit um die Freiheit des Wortes.
3 Stock/Raum 729