Gerichtsverhandlung

Am 18. Juni 2015 wurde folgender Strafbefehl wegen einer Aussage in einem Interview im ND gegen mich erlassen: „Sie werden angeklagt, in Berlin und an anderen Orten am 01.11.2014 eine in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannte rechtswidrige Tat, nachdem sie in strafbarer Weise versucht worden ist, in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich gebilligt zu haben. […] Vergehen, strafbar nach § 140 Ziffer 2 StGB […] Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wird gegen Sie eine Geldstrafe von 60 (sechzig) Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 50 (fünfzig) €, die Geldstrafe insgesamt mithin 3.000,00 (dreitausend) €.“ Die Höhe eines Tagessatzes wurde in der Verhandlung am 22. September reduziert, an der Strafe an sich aber nichts geändert. Wir machen weiter und gehen in Berufung. Die Verhandlung am 12. April 2016 wurde vertagt wegen fehlender Beweisaufnahme.
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