Wann
29.04.22 – Beginn: 19:30 Uhr
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Im Jahr 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf. Daraufhin traten am Samstag, dem 1. Mai 1886, überall in den Vereinigten Staaten, tausende von Arbeitern, in den Ausstand, und nahmen an Kundgebungen teil. In den folgenden Tagen führte das in Chicago zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, die sich zu einem Gefecht steigerten. Es ging als Haymarket Affair in die US-Geschichte ein. Sieben Polizisten fanden den Tod, auf Seiten der Arbeiter starb eine dreifache Anzahl, mehr als 200 Arbeiter wurden verletzt. Acht Anarchisten, welche die Kundgebungen organisiert hatten wurden festgenommen und wegen Verschwörung angeklagt. Vier durch den Strang hingerichtet, ein anderer beging Selbstmord, die drei verbliebenen wurden sechs Jahre später begnadigt.
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale vom 14. bis 21. Juli 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.
Im Deutschen Reich wurde der 1. Mai lediglich mit der Gründung der Weimarer Republik 1919 einmalig als allgemeiner Feiertag begangen.
In der zweiten Hälfte der 1920er Jahre, kam es bei Wahlkämpfen und Demonstrationen immer häufiger zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Parteien untereinander und mit der Polizei. Es gab dabei eine Reihe von Toten und Verletzten. 1928 verschärfte sich die Lage. Am 13. Dezember 1928 erließ der Polizeipräsident Berlins, der SPD-Politiker Karl Zörgiebel, ein Verbot aller Versammlungen und Demonstrationen im Freien. Er begründete dies mit mehreren gewaltsamen Zusammenstößen, an denen vor allem der kommunistische Rote Frontkämpferbund (RFB) und die nationalsozialistische Sturmabteilung (SA) beteiligt gewesen waren. Am 21. März 1929 dehnte der preußische Innenminister Albert Grzesinski dieses Verbot mit gleicher Begründung auf ganz Preußen aus. Dies Verbot bezog sich also auch auf den 1. Mai 1929 in Berlin, den vor allen Dingen die KPD und der im Zusammenhang mit der Partei agierende RFB, als „Kampftag“ begehen wollte. Trotz Demonstrationsverbotes gingen die Kommunist_innen auf die Straße. In den kommunistischen Hochburgen Neukölln und Wedding kam vom 1. bis 3. Mai 1929 zu schweren Konfrontationen mit der Polizei. 33 Zivilisten starben bei den Unruhen (die Zahlen differieren zwischen 32 bis zu 38 Toten) und 198 wurden verletzt, bei der Polizei gab es 47 Verletzte. Diese Tage gingen als „Blutmai“ in die Geschichte ein und dienten der KPD zur Argumentation für ihre „Sozialfaschismusthese“.
Die Nationalsozialisten machten den 1. im Jahr 1933 als „Tag der deutschen Arbeit“ zum gesetzlichen Feiertag.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai durch alliiertes Kontrollratsgesetz als gesetzlicher Feiertag bestätigt und besteht als solcher in der Bundesrepublik fort. Traditionell ein Tag der Gewerkschaften, mit Festen und Kundgebungen. In der DDR wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit aufwändigen Maiparaden begangen.
Im Jahr 1987 kam es in Berlin-Kreuzberg zu Straßenschlachten zwischen Autonomen und der Polizei, die sich zu einem alljährlichen Ritual verfestigten. Ausgehend von der Revolutionären Mai-Demo kam es viele Jahre zu heftigen Konfrontationen mit vielen Verletzten, hunderten von Verhafteten und Zerstörungen. Ab dem Jahr 2009 ebbten diese Maikrawalle merklich ab.
Trotz aller Veränderungen ist die revolutionäre Mai-Demonstration in Berlin geblieben. Die Veranstaltung will einen genaueren Blick in die Geschichte ermöglichen und zur weiteren Diskussion beitragen.